Die Seniorenbeiräte der Gemeinden (Conseils communaux des seniors/des Sages/des Ainés) sind aus Senioren bestehende Beratungsgremien. Ihre Aufgabe ist es, durch das bürgerschaftliche Engagement der älteren Menschen deren Interessen und Bedürfnisse auf kommunaler und lokaler Ebene zu vertreten, um auf diese Weise ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Als Strukturen der partizipativen Demokratie stärken sie den Platz der Senioren in der Gesellschaft.
Sie sind insbesondere in Deutschland gut entwickelt. Das Saarland verfügt z. B. über Seniorenbeiräte auf 3 territorialen Verwaltungsebenen. In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Seniorenvertretung auf Landesebene fast 100 lokale Beiräte.
Im Großherzogtum Luxemburg werden die Interessen älterer Menschen nicht nur auf kommunaler Ebene vertreten: Der Conseil supérieur des Personnes âgées (Hoher Seniorenrat) ist ein Regierungsorgan, das insbesondere die Aufgabe hat, in diesem Bereich Verbesserungen vorzuschlagen.
In der Provinz Luxemburg (Teilgebiet Wallonien) existieren 28 kommunale Seniorenbeiräte und ein Seniorenbeirat auf Ebene der Provinz. Grundlage für die Einrichtung und Funktion der kommunalen Beiräte bildet ein nicht rechtsverbindliches Rundschreiben der Wallonischen Region.
Was die französische Seite betrifft, so hat die Einrichtung der Conseils Départementaux de la Citoyenneté et de l’Autonomie (CDCA) im Jahr 2016 zwar die partizipative Demokratie gestärkt und die gemeinsame Gestaltung der öffentlichen Politik in Abstimmung mit den Nutzern gefördert, jedoch sind die Seniorenbeiräte nach wie vor relativ gering entwickelt. Im Departement Moselle gibt es derzeit 8.
Schwerpunkt 7 des Projekts Senior Activ’ sieht u. a. vor, die Schaffung eines Seniorenrats der Großregion auf den Weg zu bringen. Diesbezüglich wurden mit den Verantwortlichen der lokalen Seniorenbeiräte der Region Grand Est (Frankreich), der Wallonischen Region, des Großherzogtums Luxemburg sowie des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz entsprechende Überlegungen angestoßen.